Wir wollen gehoert werden
6. Februar 2024
In einem eindringlichen Appell wenden sich über 100 prominente Frauen aus Politik, Kultur und Wirtschaft an Justizminister Marco Buschmann und die Bundesregierung, ihre Blockadehaltung zu Art. 5 des Richtlinienentwurfs (RL-E) aufzugeben und damit einen umfassenden Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt in der gesamten EU zu ermöglichen. Auch FRAUEN100 schließt sich als mitunterzeichnende Organisation diesem Aufruf an und möchte gemeinsam mit vielen Mitgliedern unseres Netzwerks für die Sicherheit von Frauen in der gesamten EU eintreten.
Am 8. März 2022, dem Internationalen Frauentag, hat die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag zur EU-weit einheitlichen Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vorgelegt. Dieser Vorschlag sieht vor, bestimmte Straftaten, darunter auch digitale Gewalt wie Cyberstalking und unerwünschte Belästigung im Internet, europaweit einheitlich zu bestrafen. Ein zentrales Element ist die Vereinheitlichung des Straftatbestandes der Vergewaltigung, sodass diese dann strafrechtlich verfolgt werden kann, wenn der Sexualakt nicht einvernehmlich ist. Doch der Richtlinienvorschlag reguliert noch viel mehr. Er würde folgende Maßnahmen umfassen: Er würde EU-weit mindestens sieben Formen von Gewalt gegen Frauen strafrechtlich vereinheitlichen, einschließlich fünf Formen von Online-Gewalt gegen Frauen. Dazu gehören die nicht-einvernehmliche Weitergabe von intimem oder manipuliertem Material, Cyber-Mobbing, Cyber-Stalking, ungefragter Erhalt von sexuell explizitem Material und Cyber-Anstiftung zum Hass, sowie weibliche Genitalverstümmelung und Zwangsheirat.
Im Rat der 27 EU-Staaten sperrt sich Deutschland jedoch bislang gegen diese Richtlinie. Der Bundesjustizminister argumentiert mit rechtlichen Bedenken, da die EU möglicherweise mit solchen Richtlinien ihre Kompetenzen überschreiten würde. Er verweist darauf, dass die EU bisher nur im Bereich der als EU-Straftat eingestuften Verbrechen Mindeststandards und Strafmaße vorschreiben kann. Vergewaltigung steht aber bisher nicht auf dieser Liste.
Die Initiatorin des Briefes und Gründerin des Center for Feminist Foreign Policy, Kristina Lunz, und ihre Mitunterzeichnerinnen warnen davor, dass der Streit um den Vergewaltigungstatbestand die gesamte EU-Richtlinie gefährden könnte, insbesondere vor dem Hintergrund rechtsradikaler Tendenzen in einigen EU-Ländern. Sie betonen in ihrem offenen Brief, dass es nicht vom Geburtsort einer Frau abhängen dürfe, wie viel Schutz ihr zustehe. Die Forderung nach europaweiten Standards wird als Verpflichtung Deutschlands im Einsatz für europäische Werte hervorgehoben und es wird appelliert, die Blockadehaltung aufzugeben, um die erste umfassende Initiative in der EU zum Schutz von Frauen vor Gewalt nicht scheitern zu lassen.
Doch seit der Veröffentlichung des offenen Briefes am 29. Januar werden die über 100 Frauen ignoriert. Die Zahl der Mitunterzeichnerinnen steigt immer weiter, und mittlerweile haben sich über 150 starke Frauen dem Aufruf angeschlossen, doch noch immer ist Bundesminister Buschmann nicht bereit zum gemeinsamen Gespräch zur juristischen Lage rund um die Richtlinie und die Notwendigkeit, seine Haltung zu überdenken. Deshalb sagen wir es auch hier noch einmal, als mitzeichnende Organisation, aber auch stellvertretend für die Unterzeichnerinnen aus unserem Netzwerk: Wir möchten gehört werden und wir suchen das Gespräch!